Musterstatuten
Frage
Braucht es wegen dem neuen Datenschutzgesetz eine Anpassung der Statuten?
Antwort
Wir empfehlen, dass Vereine bei einer nächsten Statutenrevision einen Artikel zum Thema Datenschutz aufnehmen. Darin wird geregelt, wie der Verein mit Daten umgeht und wie resp. in welchen Fällen z.B. die zweckmässige Weitergabe von Mitgliederdaten an die anderen Mitglieder erlaubt ist. Zur Unterstützung gibt es in den vitamin B Musterstatuten neu den Art. 13 zum Datenschutz mit Musterformulierungen und Kommentaren: vitaminb.ch/vereinswissen/arbeitshilfen