Statuten
Frage
Was muss beachtet werden, wenn ein Verein seine Statuten ändern will?
Antwort
Ein Verein will seinen Zeck erweitern oder sich einen neuen Namen geben, oder die Aufnahme der Mitglieder an den Vorstand delegieren. Derartige Neuerungen erfordern eine Änderung der Vereinsstatuten.
Für die Revision der Statuten ist die Mitgliederversammlung zuständig. Sind umfassende Statutenänderungen geplant, sind die Mitglieder frühzeitig einzubeziehen. Der Vorstand stellt den Mitgliedern die Änderungsvorschläge zur Vernehmlassung zu. Dabei ist eine synoptische Darstellung zweckmässig (der geltende wird dem neuen Text gegenübergestellt). Der Vorstand kann zudem eine Arbeitsgruppe einsetzen, an der auch Mitglieder beteiligt sind.
Der Statutenentwurf mit den geplanten Änderungen wird den Mitgliedern der Einladung zu einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung innert der in den Statuten festgesetzten Frist zugestellt.
An der Mitgliederversammlung werden die zu revidierenden Bestimmungen einzeln zur Diskussion gestellt und sofort zur Abstimmung gebracht. Die Mitglieder können Gegenanträge stellen. Am Schluss erfolgt eine Gesamtabstimmung über die Statuten mit den zuvor beschlossenen Änderungen. Dabei ist ein allfällig erforderliches qualifiziertes Mehr zu beachten. Die Mitglieder sind anschliessend in geeigneter Weise über die neuen Statuten zu informieren.
Ist der Verein im Handelsregister eingetragen, müssen Namens- und Zweckänderungen gemeldet werden. Wenn der Verein steuerbefreit ist, müssen die neuen Statuten der kantonalen Steuerverwaltung zugestellt werden.