Fachstelle für Vereine

Stellvertretung an der Mitgliederversammlung

Ein Vereinsmitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch ein anderes Mitglied vertreten lassen, aber nur, wenn die Statuten dies zulassen. Die Statuten können dabei die Stellvertretung im Detail regeln: Bsp. schriftliche Vollmacht, Anzahl Vertretungen pro Mitglied etc.